Das Energieaudit ist eine systematische Inspektion und Analyse der Energieverwendung und der Energieverbrauchsgröße. Es wird nach der DIN 16247-1, in fünf Ablaufstufen gegliedert: Vor-Information, Datensammlung, Analyse, Ermittlung der Verbesserungspotenziale und Berichterstattung.
Das Energieaudit ist anwendbar für Organisationen jeglicher Größe oder Art, und wird vom Gesetzgeber als System zur Verbesserung der Energieeffizienz für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), im Zusammenhang mit der Entlastung von der Energie- und der Stromsteuer in Sonderfällen, anerkannt.
Ab dem 5. Dezember 2015 wird Energieaudit zur Pflicht für alle Unternehmen, die kein kleines oder mittleres Unternehmen nach der KMU Definition sind. Von der Pflicht werden nur Unternehmen freigestellt, die entweder ein Energiemanagementsystem oder ein validiertes Umweltmanagementsystem erfolgreich eingeführt haben.
Energiebeauftragte
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Energieberatung MITTELSTAND
"Energieberatung Mittelstand" ist ein umfangreicher Beratungsprozess, der viele Parallelen mit dem Energieaudit hat. Diese Beratungsleistung wird finanziell vom BAFA gefördert.
Vor-Ort-Energieberatung
Die Vor-Ort-Energieberatung für Wohngebäude ist eine Leistung für Eigentümer von Ein-, Zwei-oder Mehrfamilienhäusern. Die Beratung beinhaltet individuelle Lösungen für die Energieeffizienz und Energiekostensenkung.
Fördermittelberatung
Wie können Sie sich fördern lassen? Bei uns bekommen Sie alles aus einer Hand: Die Fördermittelberatung umfasst die Recherche, die Zusammenstellung von geeigneten Förderprogrammen, die Erläuterung der Bedingungen, die Berechnung sowie einen Nachweis der Durchführung der Modernisierungs- oder Investitionsmaßnahme.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
Viele Fragen müssen geklärt werden: Worin liegt das energetische Einsparpotenzial Ihrer Objekte? Welchen Einfluss hat deren Verbrauch auf die Umwelt?
Aber vor allem: rentiert sich das für Sie? Das finden wir gemeinsam in der Energieberatung heraus.
Inspektion
Die Inspektion erfolgt nach einer durchgeführten energetischen Modernisierung.
Baubegleitung
Wenn Sie Ihren Anspruch auf Fördergeldern wahrnehmen wollen, brauchen Sie einen Sachverständiger. Das gilt für die Errichtung oder den Ersterwerb und für die Sanierung von Wohngebäuden.
Lassen Sie sich von uns beraten.